Nutzerhandbuch

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

Da sie yve als Auftragsdatenverarbeitung nutzen, sind Sie nach DSGVO verpflichtet, einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) mit uns abzuschließen.
 
Hierfür haben wir Ihnen einen ADV-Fragebogen zugeschickt, den Sie in elektronischem Format mit uns abschließen können.
 
Ohne ADV dürfen Sie keine personenbezogenen Daten mit yve verarbeiten.